GaLaBau-Fachunternehmen Gebrüder Conrad ist seit 25 Jahren im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW.
Für eine inzwischen 25 Jahre währende Mitgliedschaft im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen ist die Firma Gebrüder Conrad aus Erftstadt ausgezeichnet worden. Martin Conrad und Maurice Conrad konnten in Wuppertal die Ehrenurkunde nebst dem Signum des Berufsstandes in Edelstahl-Ausführung aus den Händen des Verbandspräsidenten H. Christian Leonhards entgegen nehmen.
Gegründet wurde das Unternehmen von Gärtnermeister Michael Conrad im Jahr 1982 in Overath. Im folgenden Jahr erfolgte der Umzug nach Erftstadt. 1988 trat Bruder Martin Conrad, staatlich geprüfter Bautechniker, in die Geschäftsleitung ein. Und im vorigen Jahr ist Sohn Maurice Conrad als Gartenbaumeister und Teilhaber mit in das Familienunternehmen eingestiegen, womit die Fortführung des Betriebs in zweiter Generation vorbereitet ist.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Experten für Garten und Landschaft stehen die Planung, Ausführung und Pflege von Gärten für private Kunden wie auch für Außenanlagen im gewerblichen Bereich und der Wohnungswirtschaft.
Wichtig ist dem GaLaBau-Fachunternehmen die Förderung des Berufsnachwuchses. Es ist seit 25 Jahren als Ausbildungsbetrieb anerkannt.
Insgesamt mehr als 11 Schulabsolventen haben in der Firma bislang eine Berufslaufbahn als Landschaftsgärtner oder -gärtnerin begonnen. Ausserdem hat Ihrer netteste Werker in NRW gerade seine Prüfung am 9. Juni bestanden . Alle freuen sich mit ihm.
Wie H. Christian Leonhards verdeutlichte, haben die langjährigen Mitgliedsunternehmen durch ihr kontinuierliches Verbandsengagement
dazu beigetragen, dass der GaLaBau NRW heute eine politisch wirksame Interessenvertretung darstellt. Seinen Worten zufolge liefern die vergangenen Jahre zahlreiche Beispiele für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.
Dazu gehört, dass es weiterhin Landesgartenschauen in NRW gibt – wie 2017 in Bad Lippspringe in Ostwestfalen. Ebenfalls auf die Verbandsarbeit der Landschaftsgärtner zurückzuführen ist, dass Privatleute ihre Kosten für Gartenpflege gegenüber dem Finanzamt steuermindernd ansetzen können – und damit ebenso wie Aufwendungen für Handwerkerleistungen für die Hausinstandhaltung.
Foto: pcw